Besondere Hinweise zum Einbau

Farbeinhaltung

Aus produktionstechnischen Gründen ist eine absolute Farbgleichheit nicht immer möglich. Das gilt insbesondere für Nachbestellungen.

Auch Nachbestellungen zu bestimmten Farbregistern (RAL, NCS, Sikkens, o.ä.) werden wegen des glastypischen Aussehens minimale Abweichungen zu anderen Materialien aufweisen.

Kantenbearbeitung

Normalerweise werden die Scheiben mit feingeschliffenen (rodierten) Kanten geliefert.

Abstand der Aufhängepunkte (bei vertikal hergestelltem ESG)

Nur noch in Ausnahmefällen werden Scheiben vertikal vorgespannt. Der Abstand der durch dieses Vorspannverfahren bedingten Aufhängepunkte vom Scheibenrand liegt zwischen 8 mm und 10 mm. Diese Aufhängepunkte befinden sich bevorzugt an einer der kurzen Kanten und sind nur ein scheinbarer Mangel (kein Reklamationsgrund).

Heisslagerungstest (Heat-Soak-Test)

Die Fassadenplatten werden generell einem Heisslagerungstest unterzogen. Dieser Test wird nach der Europäischen Norm durchgeführt.

Bohrungen/Ausschnitte

Für vorgespannte, einscheibige Fassadenplatten sind grundsätzlich die unter dem Abschnitt vetroDur aufgeführten Bohrungen und Ausschnitte möglich. Der Radius am Schnittpunkt der Einschnitte soll mind. 30 mm sein. Abweichungen hiervon bedürfen unbedingt der Rücksprache mit genauer objektspezifischer Angabe der Anwendung der einscheibigen Fassadenplatte.

Bemessung der Glasdicke

Bei der Bemessung der Glasdicke sind die Belastungen lt. SIA (Windlasten/Schneelasten) massgebend, falls nicht objektbezogen erhöhte Belastungen zu berücksichtigen sind. Ausserdem hat die Lagerung der Scheiben Einfluss auf die erforderliche Glasdicke. Sie darf 6 mm nicht unterschreiten.

Einbau vor hellem Hintergrund

Werden emaillierte Fassadenplatten wie vetroDur Color vor hellem Hintergrund eingesetzt oder von der dem Betrachter abgewandten Seite durchleuchtet, so kann der Eindruck eines sogenannten «Sternenhimmels» und Streifenbildung entstehen, denn das bei hoher Temperatur aufgeschmolzene Email ist undurchsichtig, aber nicht absolut lichtundurchlässig. Es besteht die Möglichkeit, einen doppelten Farbauftrag aufzubringen, um diesen optischen Effekt zu beeinflussen. Trotz allem empfehlen wir einen dunklen Hintergrund zu wählen.

Beständigkeit der Emaillierung

Die Emaillierung ist weitgehend kratzfest und säureresistent; Licht- und Haftbeständigkeit entsprechen der Haltbarkeit keramischer Schmelzfarben; die Emailseite ist nicht als Ansichtsseite geeignet und darf nicht der Witterung zugewandt sein. Für die Anwendung im Baubereich ist die UV-Beständigkeit gegeben.

Reinigung

Für metalloxidbeschichtete Fassadenplatten und Sonnenschürzen mit offenliegender Reflexionsbeschichtung sind besondere Reinigungsvorschriften zu beachten. Siehe Merkblatt «Glasreinigung» auf unserer Website.

Verklebung mit anderen Materialien

Bei der Verklebung von Fassadenplatten ist zu beachten, dass insbesondere bei hellen Emailfarben der Kleber durchscheinen kann. Es ist darauf zu achten, dass die Kleberfarbe entsprechend der verwendeten Emailfarbe gewählt wird. Im Zweifelsfall sollte dies anhand von Musterscheiben vorab getestet werden.

Allgemeines
  • Scheiben mit offensichtlichen Kantenverletzungen dürfen nicht eingebaut werden.
  • Die Scheiben müssen so gelagert sein, dass keine nennenswerten Zwängungskräfte aus äusseren Belastungen erzeugt werden.
  • Distanzhalter müssen witterungsbeständig sein, eine weiche Bettung auf Dauer sicherstellen und in der Regel aus Elastomeren bestehen.
  • Auch unter Last- und Temperatureinfluss darf kein direkter Glas-Metall-, Glas-Glas oder Glas-Wandkontakt auftreten.
  • Bei zwei- oder vierseitig gehaltenen Scheiben muss die Klemmfläche über die ganze Länge ausgeführt werden.
  • Zwischen Scheibenkante und Falzgrund muss der Spielraum mindestens 5 mm betragen.

Zweischeibige Fassadenplatten

Zweischeibige Fassadenplatten mit dem Standard-Isolierglas-Randverbund müssen allseitig verglast werden. Wird bei der Bestellung ein Silikonrandverbund gewählt, können die zweischeibigen Fassadenplatten auch zweiseitig gehalten werden.

Einscheibige Fassadenplatten

Für die Verglasung einscheibiger Fassadenplatten gelten die üblichen Richtlinien, insbesondere
  • DIN 18361, Verglasungsarbeiten
  • DIN 18516-4 Aussenwandbekleidungen, hinterlüftet, Einscheiben-Sicherheitsglas
  • DIN 1055, Lastannahmen für Bauten
  • Technische Richtlinie Nr. 3 des Instituts des Glaserhandwerks Hadmar, Verklotzungsvorschriften.
  • SIGaB Glasnorm 01, Isolierglas (Anwendungstechnische Vorschriften)
  • SIGaB Glasnorm 02, Montage (Bedingungen)
Für einscheibige Fassadenplatten gilt:
a) Fassadenplatten können zwei-, drei-, allseitig oder punktförmig verglast werden.
b) Bei allseitig durchgehender Rahmung muss das Nennmass des Glaseinstandes mindestens 10 mm betragen.
c) Bei zwei- und dreiseitig durchgehender Rahmung muss das Nennmass des Glaseinstandes der Glasdicke + 1/500 der Stützweite entsprechen, min. jedoch 15 mm betragen.

Vierseitige Lagerung einscheibiger Fassadenplatten

Nachfolgend sind zwei Verglasungsbeispiele dargestellt. Bei Verglasung mit Versiegelung auf Vorlegeband muss die beidseitige Dichtstoffvorlage mindestens 4 mm betragen (Zeichnung 2). Bei einer Abdichtung mit Dichtprofilen muss sichergestellt sein, dass Tauwasser und evtl. eindringendes Regenwasser durch eine funktionstüchtige Drainage einwandfrei abgeführt werden können (Zeichnung 1).


Zeichnung 1
Zeichnung 2


Zweiseitige Lagerung einscheibiger Fassadenplatten

Eine zweiseitige Rahmung ist bei Fassadenplatten möglich.
Die freien Kanten müssen bei der Bestellung angegeben werden und sollten mindestens feingeschliffen (rodiert) bestellt werden.
Die Stossfuge zwischen zwei nebeneinander verglasten Scheiben muss mindestens 4 mm betragen und durch Distanzhalter zwängungsfrei gesichert sein.

Bei zweiseitig vertikaler Halterung müssen die Scheiben unten rechts und links unterstützt sein. Die Glasaufstandsfläche zur Aufnahme des Eigengewichts muss rechteckig sein und mindestens die Grösse «Glaseinstand x Glasdicke» besitzen. Der Glaseinstand muss mindestens 15 mm betragen.

Punktförmige Halterung

Eine punktförmige Halterung ist bei Fassadenplatten möglich. Wir empfehlen eine Halterung entsprechend der DIN 18516-4, in der es sinngemäss heisst:
  • Die glasüberdeckende Klemmfläche muss mindestens 1000 mm2 betragen.
  • Bei Klemmungen im unmittelbaren Scheibeneckbereich muss eine asymmetrische Klemmfläche vorgesehen werden. Das Kantenverhältnis der glasüberdeckenden Klemmhalterung muss mindestens 1 : 2,5 betragen.
  • Bei einer Randeinfassung muss der Glaseinstand mindestens 25 mm als Nennmass betragen.
  • Für durchbohrte Fassadenplatten gilt, dass die Eckbohrung ungleiche Randabstände aufweisen muss. Ihre Massdifferenz muss mindestens 15 mm betragen. Die Mindestabstände von Bohrungen zur Glaskante (gemessen vom Rand des Bohrlochs) müssen mindestens das 3-fache der Glasdicke oder dem Durchmesser der Bohrung entsprechen; der grössere Wert ist massgebend.