Der Scheibenverbund am Rand unserer Isoliergläser (Randverbund) darf nicht beschädigt werden. Sein Schutz ist unbedingte Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Garantie. Sämtliche schädigenden Einflüsse sind zu vermeiden. Dies gilt ab dem Tag der Lieferung für Lagerung, Transport und Einbau.
Schädigende Einflüsse sind u.a.:
- Feuchtigkeit
- UV-Strahlung
- mechanische Spannungen
- unverträgliche Materialien
- extreme Temperaturen
Wesentliche Folgerungen hieraus an die Verglasungstechnik werden im «Einbauempfehlungen» beschrieben.
Die Eignung eines Fenster-/Fassadensystemes liegt im Verantwortungsbereich des Herstellers bzw. Verarbeiters, unter Beachtung des Baurechts, des jeweiligen Stands der Technik, sowie der technischen Regeln und Vorschriften, sofern nicht das zum Schutz des Randverbundes notwendige Mindestanforderungsniveau dieser Einbauvorschriften unterschritten wird.
Siehe Glasdokumentation 01 Schweizerisches Institut für Glas am Bau (SIGaB).
Einbauempfehlungen
Nebst den Angaben die Sie in diesem technischen Handbuch finden, sind die allgemeinen Verglasungsrichtlinien des Schweizerischen Instituts für Glas am Bau (SIGaB) zu beachten. Für Spezialverglasungen wie z.B. Pilkington Activ™ (selbstreinigendes Glas), Pilkington Pyrostop® und Pyrodur® (Brandschutzverglasungen) gelten spezielle Verglasungsrichtlinien bzw. Empfehlungen. Diese sind auf Anfrage erhältlich.

Standardsystem
Standard sind Verglasungssysteme mit dichtstofffreiem Glasfalzraum und Öffnungen für den Dampfdruckausgleich nach aussen (Wetterseite).
Isoliergläser sind im Regelfall allseitig in Glasfalze zu verglasen und mit Glashalteleisten zu befestigen. Der Randverbund ist hierbei an allen Seiten überdeckt.
R = seitliche Glasrandüberdeckung:
R > 14 mm (bei Modellscheiben > 16 mm), aber < 25 mm
Fh = freie Glasfalzraumhöhe > 5 mm (Klotzdicke)
Fh x Fb = Mindestgrösse des freien Glasfalzraumes
Verglasungssystem mit zusätzlicher Glasfalzraum-Abdichtung
Eine bauphysikalisch vorteilhafte Ausführung beinhaltet als Dampfsperre eine zusätzliche Falzraumabdichtung zur Trennung von Raum- und Aussenklima. Sie befindet sich raumseitig. Den Bereich der Dampfsperre zeigt Bild 2.
Für einen funktionsfähigen Dampfdruckausgleich im Glasfalzraum darf diese Abdichtung nicht den stirnseitigen Isolierglas-Randverbund überdecken
und nicht die Mindestgrösse des freien Glasfalzraumes Fh x Fb (Bild 1) beeinträchtigen.

Spezielles Verglasungssystem für Holzfenster (ein- oder beidseitig ohne Vorlegeband)
Zur Vermeidung von Glasbruch sollten die entsprechenden Hinweise der «Richtlinie zur Verglasung von Holzfenstern ohne Vorlegeband» vom Institut für Fenstertechnik, Rosenheim, beachtet werden.
Verglasungen ohne seitliche Glasrandüberdeckung
Dazu gehören z.B.:
- flächenbündige Glasfassaden
- geklebte Verglasungen/Structural Glazing
- Verglasungen mit stumpfem Stoss
- Stufen-Isolierglas und
- Wintergartenverglasungen
Für diese Verglasungen ist entweder ein Schutz des Randverbundes vorzusehen, oder es ist ein spezieller, UV-beständiger Isolierglas-Randverbund notwendig; dies muss im Auftrag eigens vermerkt werden.
Insbesondere bei rundum geklebten Glasfassaden (vierseitiges Structural Glazing) gilt:
- Die Besonderheiten dieser Verglasungstechnik erfordern eine Abstimmung zwischen Glaslieferanten, Klebstoffhersteller, Fassadenbauer bzw. Systemhersteller. Die Forderungen der zuständigen Baubehörde des jeweiligen Landes sind zu beachten. Es ist ggf. eine Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung zu beachten oder eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen.
- Es ist zu klären, ob die Aussenscheibe zusätzlich zur Verklebung mechanisch gesichert werden muss, gegen Versagen der Verklebung z.B. im Brandfall.
- Die Verklebung mit der Trägerkonstruktion sollte nur unter kontrollierten Bedingungen, z. B. in einer Fabrikationshalle erfolgen.
- Eine regelmässige Kontrolle der Standsicherheit der Verglasung sollte unbedingt durchgeführt werden
Dampfdruckausgleich und die Belüftung
a) Generelle Empfehlungen
Alle Verglasungssysteme mit dichtstofffreiem Glasfalzraum erfordern Öffnungen für einen Dampfdruckausgleich und Belüftung zur i.d R kühleren und trockeneren Seite; das ist in den gemässigten Klimazonen die Wetterseite, mit dem im Jahresmittel niedrigeren Partialdampfdruck.
Die Öffnungen müssen
- den Dampfdruck im Glasfalzraum dem Niveau der Aussenatmosphäre angleichen können,
- Luftzirkulation im freien Glasfalzraum (Fh x Fb) ermöglichen,
- Tauwasser und ggf. Wasser aus dem Glasfalzraum abführen.
b) Fenster
Für die Öffnungen in Fenstern haben sich die folgenden Mindestanforderungen
bewährt:
- Im unteren Glasfalzraum befindet sich rechts und links mindestens eine Öffnung, deren Abstand von der Rahmenecke nicht mehr als 100 mm beträgt und deren Abstand untereinander 600 mm nicht überschreitet. Bei Fenstern mit einer Glasbreite von mehr als 800 mm wird eine weitere mittlere, untere Öffnung erforderlich.
- Bei Holzfenstern mit einer Glasbreite von bis zu 1200 mm kann auf die untere mittlere Öffnung verzichtet werden, wenn dafür Öffnungen an allen vier Ecken vorhanden sind. Diese können über die Schlitz-Zapfen-Verbindungen realisiert werden.
- Zur Optimierung des Dampfdruckausgleichs empfehlen wir, auch in den oberen Falz-Eckbereichen je eine Öffnung vorzusehen.
- Die Öffnungen können wie folgt beschaffen sein:
a) rund, mit mind. 8 mm Durchmesser
b) rechteckig, mit den Mindestabmessungen 8 mm x 8 mm
c) als Langloch, mit den Mindestabmessungen 5 mm x 15 mm
- Im freien Glasfalzraum (Fh x Fb) dürfen nur die notwendigen Trag- und Distanzklötze angeordnet werden.
- Die Klötze dürfen den Dampfdruckausgleich und die Belüftung nicht behindern, ggf. sind Klotzbrücken zu verwenden.
- Die Öffnungen sind am tiefsten Punkt des Glasfalzraumes anzubringen. Profilhinterschneidungen bzw. Stege müssen dabei im Öffnungsbereich durchbrochen werden. Die Öffnungen sind im Glasfalzraum gratfrei herzustellen.
- Die Öffnungen zum Dampfdruckausgleich und zur Belüftung dürfen nicht direkt von aussen in den Glasfalzraum führen. Bei Rahmen mit Kammerprofilen sollten die Öffnungen vorzugsweise mit einem Versatz von 50 mm zueinander über eine Vorkammer verlaufen. Es können auch Regenschutz-Abdeckungen verwendet werden.
c) Pfosten-Riegel-Fassade
Bei Pfosten-Riegel-Fassaden bewährte sich der Dampfdruckausgleich und die Belüftung durch seitliche, genügend grosse Öffnungen der unteren und oberen Riegel-Falzräume in die Pfosten-Falzräume und von dort zur Aussenatmosphäre. Der Abstand der Pfosten untereinander beträgt nicht mehr als 1250 mm. Bei grösseren Pfostenabständen ist mittig im Riegel zusätzlich eine Öffnung von der Aussenatmosphäre in den Riegel-Falzraum vorzusehen, die eine wirksame Belüftung gewährleistet.
Die Pfosten-Falzräume haben untere Zuluft- und obere Abluftöffnungen, um einen Kamineffekt zu ermöglichen. Zusätzliche Öffnungen sollten je nach Fassadensystem und Grösse der freien Pfosten-Falzräume geschossweise angeordnet werden, aber 6 m Abstand nicht überschreiten.
Um günstige Strömungsverhältnisse zu ermöglichen, ist auf eine wirksame Luft- und Dampf-Dichtigkeit des Pfosten-Riegel-Systems zur Raumatmosphäre zu achten, insbesondere in den Ecken bzw. an den Stossstellen.
Klotzung
Das Klotzen der Isolierglasscheiben hat neben anderen Funktionen aus unserer Sicht folgende wesentliche Aufgabe: Die Klotzung soll einen freien Glas-Falzraum zur Aufrechterhaltung des Dampfdruckausgleiches, der Belüftung und ggf. der Entwässerung gewährleisten.
Klötze können aus Holz, Kunststoff oder anderen geeigneten Materialien hergestellt sein, müssen eine ausreichende Druckfestigkeit besitzen und dürfen an den Glaskanten keine Absplitterungen verursachen. Klötze dürfen ihre Eigenschaften im Nutzungszeitraum nicht wesentlich durch die verwendeten Dichtstoffe und Kleber sowie durch Feuchtigkeit, extreme Temperaturen oder sonstige Einflüsse verändern.
Klötze müssen in Länge und Breite so dimensioniert sein, dass die Festigkeit des Glases und der Klötze selbst mit ausreichender Sicherheit nicht überschritten wird. Üblicherweise reichen etwa 80 bis 100 mm Länge aus. Klötze müssen so breit sein, dass jede Einzelglasscheibe der Verglasungseinheit unterstützt wird.
Die Anordnung von Klötzen direkt an Scheibenecken erhöht das Glasbruchrisiko. Daher sollte ihr Abstand von den Ecken mindestens etwa eine Klotzlänge betragen. Für weitere Angaben siehe SIGaB Richtlinie 001 (Verglasungsgrundlagen).

Materialverträglichkeit
Der Isolierglasrandbereich, zwischen der witterungsseitigen und der raumseitigen Glasoberfläche, muss vor unverträglichen Materialien, seien sie fest, flüssig oder gasförmig, geschützt werden. Zum Randbereich zählen der Dichtstoff des Isolierglasrandverbundes, aber auch z.B. Verbundmaterialien und Beschichtungen zwischen den Einzelscheiben, wie auch elektrische Anschlüsse und ggf. eine Ummantelung.
Bitte beachten Sie zu diesem Thema die Broschüre ‘Materialverträglichkeit rund um das Isolierglas’ des Bundesverbandes Flachglas (BF), D 53840 Troisdorf. www.bundesverband-flachglas.de
Durchbiegungsbegrenzung
Die Durchbiegung des Isolierglas-Randverbundes senkrecht zur Plattenebene im Bereich einer Kante darf auch bei geöffnetem Fenster und max. Belastung nicht mehr als 1/300 der Glaskantenlänge betragen, jedoch max. 8 mm (bei mehr als 240 cm Glaskantenlänge). Die Rahmen müssen dafür ausreichend bemessen sein. Durch eine erhöhte Randverbundversiegelung z.B. 6mm +/-1 kann die Durchbiegung des Isolierglasrandverbundes auf l/200 zugelassen werden.
Verglasen unter Anpressdruck
Mit der gewählten Verglasungstechnik muss eine elastische Lagerung der Verglasungseinheit über die gesamte Nutzungsdauer und bei den aufzunehmenden Belastungen gewährleistet sein. Der Anpressdruck am Rand der Isolierscheibe darf 50 N/cm Kantenlänge nicht überschreiten. Punktuelle Belastungen sind dort nicht zulässig. Für Brandschutzverglasungen gilt ein max. Anpressdruck 20 N/cm.
Ersatzverglasung und Instandhaltung
Im Falle der Beschädigung einer Isolierglaseinheit sind unverzüglich alle erforderlichen Massnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen.
Ersatzverglasung
Grundsätzlich sollte eine Ersatzverglasung nach unseren aktuellen Verglasungsrichtlinien erfolgen.
Abweichend davon kann bei Ersatzverglasungen das vorgefundene Verglasungssystem wieder angewendet werden, wenn der Schaden nachweislich nicht dadurch verursacht wurde.
Dichtprofile müssen gegebenenfalls gegen neue, voll funktionsfähige Dichtprofile ausgetauscht werden; dies ist in jedem Falle erforderlich beim Nachlassen der Rückstellkräfte oder Verletzung der Dichtlippen. Können auf das Rahmenprofil abgestimmte Dichtprofile nicht beschafft werden, muss auf ein anderes Verglasungssystem übergegangen werden.
Instandhaltung
Alle Komponenten eines Verglasungssystems unterliegen einem natürlichen Alterungsprozess. Für eine lange Lebensdauer ist eine ordnungsgemässe Instandhaltung, auch aus wirtschaftlichen Überlegungen sinnvoll. Vor allem ist folgendes zu prüfen und gegebenenfalls instandzusetzen:
- Funktionsfähigkeit des Dampfdruckausgleichs
- Versiegelung
- Dichtprofile, insbesondere der Stösse
- Gängigkeit beweglicher Teile